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   LAG Köln, 22.06.2007 - 11 Sa 65/07   

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LAG Köln, 22.06.2007 - 11 Sa 65/07 (https://dejure.org/2007,9371)
LAG Köln, Entscheidung vom 22.06.2007 - 11 Sa 65/07 (https://dejure.org/2007,9371)
LAG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 2007 - 11 Sa 65/07 (https://dejure.org/2007,9371)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Fristlose Kündigung wegen Entgegennahme rechtsgrundloser, arbeitgeberseitiger Zahlungen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 Abs. 1 BGB
    Fristlose Kündigung wegen Entgegennahme rechtsgrundloser, arbeitgeberseitiger Zahlun-gen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung wegen der Entgegennahme bzw. Nichtanzeige einer rechtgrundlosen und arbeitgeberseitigen Zahlung durch den Arbeitnehmer; Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflicht zur Rücksichtnahme auf die schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers durch ein ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Irrtümliche Zahlung des Arbeitgebers angenommen - Kündigung?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.06.2003 - III ZB 71/02

    Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung vor dem Hintergrund der

    Auszug aus LAG Köln, 22.06.2007 - 11 Sa 65/07
    Die Berufung dient damit primär der Fehlerkontrolle und -beseitigung (BAG, Beschluss vom 26.06.2003 - III ZB 71/02, NJW 2003, 2532, 2533 unter Hinweis auf die Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Dr. 14/4722, S. 61, 64, 94) und ähnelt darin - wenn auch eingeschränkt - der Revision (§ 545 Abs. 1 ZPO).

    Wie dort ist deshalb - insoweit in Übereinstimmung mit dem früheren Recht - die auf den Streitfall zugeschnittene Darlegung notwendig, in welchen Punkten und aus welchen materiell-rechtlichen oder verfahrensrechtlichen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BAG, Beschluss vom 26.06.2003 - III ZB 71/02, NJW 2003, 2532, 2533 m.w. Nachw. der früheren Rechtspr.).

    Die Berufungsbegründung erfordert aber weder die ausdrückliche Benennung einer bestimmten Norm noch die Schlüssigkeit oder jedenfalls Vertretbarkeit der erhobenen Rügen (BAG, Beschluss vom 26.06.2003 - III ZB 71/02, NJW 2003, 2532, 2533).

  • LAG Köln, 09.12.2004 - 6 Sa 943/04

    Kündigung, Abmahnung, Überzahlung, Anzeige

    Auszug aus LAG Köln, 22.06.2007 - 11 Sa 65/07
    Die Entgegennahme bzw. Nichtanzeige einer rechtgrundlosen, arbeitgeberseitigen Zahlung durch den Arbeitnehmer ist jedenfalls dann als schwerwiegender Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflicht zur Rücksichtnahme auf die schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers zu werten und damit grundsätzlich auch geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen, wenn die Fehlerhaftigkeit der Zahlung für den Arbeitnehmer offensichtlich ist und es sich um einen erheblichen Betrag handelt (ähnlich LAG Köln, Urteil vom 09.12.2004 - 6 Sa 943/04).

    (a) Die Entgegennahme bzw. Nichtanzeige einer rechtgrundlosen, arbeitgeberseitigen Zahlung durch den Arbeitnehmer ist jedenfalls dann als schwerwiegender Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflicht zur Rücksichtnahme auf die schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers zu werten und damit an sich auch geeignet, einen Kündigungsgrund zu bilden, wenn die Fehlerhaftigkeit der Zahlung für den Arbeitnehmer offensichtlich ist und es sich um einen erheblichen Betrag handelt (ähnlich LAG Köln, Urteil vom 09.12.2004 - 6 Sa 943/04, zitiert nach juris).

    Eine Abmahnung ist nämlich entbehrlich, wenn sie kein geeignetes milderes Mittel zur Beseitigung der Vertragsstörung darstellt oder zur Begründung einer Negativprognose nicht erforderlich ist (LAG Köln, Urteil vom 09.12.2004 - 6 Sa 943/04, zu II. der Gründe, zitiert nach juris).

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus LAG Köln, 22.06.2007 - 11 Sa 65/07
    Zwar trägt der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht nur die Darlegungs- und Beweislast für die objektiven Merkmale eines Kündigungsgrundes, sondern auch für die Tatsachen, die einen vom Gekündigten behaupteten Rechtfertigungsgrund ausschließen (BAG, Urteil vom 26.08.1993 - 2 AZR 154/93, AP Nr. 112 zu § 626 BGB, zu B. I. 1. c) aa) der Gründe m.w. Nachw.).

    Es reicht nicht aus, dass der Arbeitnehmer Rechtfertigungsgründe pauschal ohne nähere Substantiierung vorbringt (BAG, Urteil vom 26.08.1993 - 2 AZR 154/93, a.a.O., zu B. I. 1. c) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 31.01.1996 - 2 AZR 68/95, AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung, zu II. 4. a) der Gründe m.w. Nachw.).

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG Köln, 22.06.2007 - 11 Sa 65/07
    (1) Die Prüfung, ob der unbestimmte Rechtsbegriff des "wichtigen Grundes" i.S. von § 626 Abs. 1 BGB vorliegt, hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 36/03, AP Nr. 179 zu § 626 BGB, zu II. 1. c) der Gründe; BAG, Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, AP Nr. 192 zu § 626 BGB, zu B. II. 1. der Gründe; BAG, Urteil vom 27.04.2006 - 2 AZR 415/05, AP Nr. 203 zu § 626 BGB, zu B. I. 2. a) der Gründe m.w. Nachw.), der sich die Berufungskammer anschließt, in zwei Stufen zu erfolgen: Zunächst muss der Sachverhalt an sich, d.h. generell ohne Berücksichtigung der besonderen Einzelfallumstände geeignet sein, einen Kündigungsgrund zu bilden.
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 22.06.2007 - 11 Sa 65/07
    (1) Die Prüfung, ob der unbestimmte Rechtsbegriff des "wichtigen Grundes" i.S. von § 626 Abs. 1 BGB vorliegt, hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 36/03, AP Nr. 179 zu § 626 BGB, zu II. 1. c) der Gründe; BAG, Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, AP Nr. 192 zu § 626 BGB, zu B. II. 1. der Gründe; BAG, Urteil vom 27.04.2006 - 2 AZR 415/05, AP Nr. 203 zu § 626 BGB, zu B. I. 2. a) der Gründe m.w. Nachw.), der sich die Berufungskammer anschließt, in zwei Stufen zu erfolgen: Zunächst muss der Sachverhalt an sich, d.h. generell ohne Berücksichtigung der besonderen Einzelfallumstände geeignet sein, einen Kündigungsgrund zu bilden.
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Köln, 22.06.2007 - 11 Sa 65/07
    (1) Die Prüfung, ob der unbestimmte Rechtsbegriff des "wichtigen Grundes" i.S. von § 626 Abs. 1 BGB vorliegt, hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 36/03, AP Nr. 179 zu § 626 BGB, zu II. 1. c) der Gründe; BAG, Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, AP Nr. 192 zu § 626 BGB, zu B. II. 1. der Gründe; BAG, Urteil vom 27.04.2006 - 2 AZR 415/05, AP Nr. 203 zu § 626 BGB, zu B. I. 2. a) der Gründe m.w. Nachw.), der sich die Berufungskammer anschließt, in zwei Stufen zu erfolgen: Zunächst muss der Sachverhalt an sich, d.h. generell ohne Berücksichtigung der besonderen Einzelfallumstände geeignet sein, einen Kündigungsgrund zu bilden.
  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95

    Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz

    Auszug aus LAG Köln, 22.06.2007 - 11 Sa 65/07
    Es reicht nicht aus, dass der Arbeitnehmer Rechtfertigungsgründe pauschal ohne nähere Substantiierung vorbringt (BAG, Urteil vom 26.08.1993 - 2 AZR 154/93, a.a.O., zu B. I. 1. c) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 31.01.1996 - 2 AZR 68/95, AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung, zu II. 4. a) der Gründe m.w. Nachw.).
  • BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 426/85

    Umfang der Rechtskraft des Urteils in Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Köln, 22.06.2007 - 11 Sa 65/07
    Da die fristlose Kündigung der Beklagten vom 19.06.2006 das Arbeitsverhältnis der Parteien wirksam beendet hat, ist die Klage, soweit sie sich gegen diese beiden Folgekündigungen richtet, unbegründet, denn unabdingbare Voraussetzung für die Begründetheit einer Klage auf Feststellung, dass ein Arbeitsverhältnis nicht durch eine Kündigung aufgelöst wurde, ist der Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt dieser Kündigung (BAG, Urteil vom 12.01.1977 - 5 AZR 593/75, AP Nr. 3 zu § 4 KSchG 1969, zu 2. b) der Gründe; BAG, Urteil vom 12.06.1986 - 2 AZR 426/85, AP Nr. 17 zu § 4 KSchG 1969, zu B. II. 2. der Gründe).
  • BAG, 12.01.1977 - 5 AZR 593/75

    Kündigungsschutzklage - Rechtskraft - Urteil - Berufung des Arbeitgebers auf das

    Auszug aus LAG Köln, 22.06.2007 - 11 Sa 65/07
    Da die fristlose Kündigung der Beklagten vom 19.06.2006 das Arbeitsverhältnis der Parteien wirksam beendet hat, ist die Klage, soweit sie sich gegen diese beiden Folgekündigungen richtet, unbegründet, denn unabdingbare Voraussetzung für die Begründetheit einer Klage auf Feststellung, dass ein Arbeitsverhältnis nicht durch eine Kündigung aufgelöst wurde, ist der Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt dieser Kündigung (BAG, Urteil vom 12.01.1977 - 5 AZR 593/75, AP Nr. 3 zu § 4 KSchG 1969, zu 2. b) der Gründe; BAG, Urteil vom 12.06.1986 - 2 AZR 426/85, AP Nr. 17 zu § 4 KSchG 1969, zu B. II. 2. der Gründe).
  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 15/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen mehrjähriger

    bb) Ob und unter welchen Voraussetzungen die unterbliebene Anzeige einer irrtümlichen Lohnüberzahlung den Arbeitgeber zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt, insbesondere ob die bewusste Nichtanzeige einer offenkundig rechtsgrundlosen, erheblichen Lohn(über)zahlung an sich einen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen kann (vgl. dazu nur LAG Köln 22. Juni 2007 - 11 Sa 65/07 - PersV 2008, 273; 9. Dezember 2004 - 6 Sa 943/04 - ZTR 2005, 375), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.
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